Fischerkarte
Das OÖ Fischereigesetz schreibt vor, dass der Fischfang unter anderem nur von Personen, die im Besitz einer Fischer(gast)karte sind, ausgeübt werden darf.
Diese Fischerkarte wird von der Bezirksverwaltungsbehörde unter folgenden Bedingungen ausgestellt.
* Vollendung des 12. Lebensjahres
* Nachweis der fischereilichen Eignung
* Kosten: je 13,-- Euro für Ansuchen und Fischerkarte sowie 17,-- Euro Verwaltungsabgabe
Zum Nachweis der fischereilichen Eignung muss der Antragsteller derzeit eine Unterweisung besuchen. Der Nachweis der fischereilichen Eignung kann auch durch Vorlage einer Fischerkarte eines anderen Bundeslandes erbracht werden.
Diese Unterweisungen haben eine Dauer von 8 Stunden und werden von den Fischereirevieren veranstaltet.
Jeder Teilnehmer erhält den sogenannten Leitfaden , der als Lehr- und Lernbehelf und vor allem als Nachschlagwerk gedacht ist und eine Videokassette.
Der Kursbeitrag beträgt zur Zeit 40,- Euro.
Fischergastkarte
Der Bewirtschafter hat vor Aushändigung der Fischergastkarte an den Fischergast diese vollständig und in dauerhafter Schrift auszufüllen. Der Fischergast hat sie vor Ausübung des Fischfanges zu unterfertigen.
Die Gültigkeitsdauer der Fischergastkarte beträgt drei Wochen
* Vollendung des 12. Lebensjahres
* in einem Kalenderjahr höchstens zwei Fischergastkarten
Zusätzlich zu den Fischerkarten bzw. Fischergastkarten ist das oö. Lizenzbuch erforderlich, welches 11,- Euro kostet.
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