Die Fischerkartenbestimmung in der Steiermark
 
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Wer in Österreich den Fischfang ausüben will, muss entweder im Besitz einer gültigen Fischerkarte oder einer Fischergastkarte sein. Mit dieser amtlichen Fischerkarte besteht nun die Möglichkeit eine Lizenz (Tageskarten oder Jahreslizenz) für das jeweilige Gewässer zu lösen. 

 

Grundsätzlich ist zu sagen, daß das Fischereirecht Landessache ist, und daher für jedes Bundesland Österreichs eine eigene amtliche Bewilligung sprich Fischerkarte zum Angeln notwendig ist.


Fischerkarte

Die öffentliche Berechtigung zum Ausüben des Fischfanges ist an den Besitz einer Fischerkarte gebunden. Ausgenommen Minderjährige bis 14 Jahre und Bewerber zur Fischerprüfung, wenn sie in Begleitung eines berechtigten Fischers fischen. Erstmaligen Ausstellung einer Fischerkarte hat eine schriftliche Prüfung bei der Bezirkshauptmannschaft voranzugehen. Die Fischerprüfung findet in Form eines Multiple Choice Tests, am ersten Freitag Nachmittag im April und bei Bedarf am ersten Freitag im Oktober in der zuständigen Bezirkshauptmannschaft statt. Ansuchen um Zulassung zur Fischerprüfung bis spätestens 1.März, bzw. 1.September.

Zuständigkeit: Bezirkshauptmannschaft des Hauptwohnsitzes

  • Kosten für die erstmalige Ausstellung inkl. Prüfungstaxen € 136,-

  • Kosten für jedes weitere Folgejahr € 26

  • Personen ab dem 14. Lebensjahr

  • Gültigkeit für ein Kalenderjahr

Fischergastkarte

* Kosten € 2,3 pro Karte
* Personen ab dem 14. Lebensjahr
* Fischergastkarte gilt 4 Wochen
* Ausstellung durch den Bewirtschafter bzw. die Bezirksverwaltungsbehörde


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