Die Fischerkartenbestimmung in Tirol

 
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Wer in Österreich den Fischfang ausüben will, muss entweder im Besitz einer gültigen Fischerkarte oder einer Fischergastkarte sein. Mit dieser amtlichen Fischerkarte besteht nun die Möglichkeit eine Lizenz (Tageskarten oder Jahreslizenz) für das jeweilige Gewässer zu lösen.
Grundsätzlich ist zu sagen, daß das Fischereirecht Landessache ist, und daher für jedes Bundesland Österreichs eine eigene amtliche Bewilligung sprich Fischerkarte zum Angeln notwendig ist.

 

Fischerkarte

Der Fischfang darf nur von Personen ausgeübt werden, die eine Fischereikarte:
  • Namenskarte (Jahreskarte)
  • Gastkarte (Tageskarte)
  • Erlaubnisschein (Angelteiche)

besitzen, aus der die Befugnis zur Ausübung des Fischfanges in einem bestimmten Fischereirevier oder Angelteich hervorgeht. Die Voraussetzung der fachlichen Eignung für die Erlangung einer Fischereikarte ist derzeit die TFV-Unterweisungsbestätigung.

Fischergastkarten

Der Gastkartenbeitrag ist ein Pflichtbeitrag, der 1 x jährlich vom Inhaber einer Gastkarte(Tageskarte) zu entrichten ist; Inhaber einer Namenskarte (Jahreskarte) sind durch die Bezahlung des Verbandsbeitrages von der Entrichtung des Gastkartenbeitrages befreit. Die Höhe des Gastkartenbeitrages beläuft sich derzeit auf EUR 20,-- (somit die Hälfte des Verbandsbeitragesvon Inhabern von Namenskarten).Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat die Höhe des Verbandsbeitrages mindestens der Verwaltungsabgabe für die Ausstellung einer Namenskarte zu entsprechen. Für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beläuft sich der Gastkartenbeitrag derzeit auf EUR 10,--.


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