Fischerkarte
Der Fischfang darf nur von Personen ausgeübt werden, die eine Fischereikarte:
- Namenskarte (Jahreskarte)
- Gastkarte (Tageskarte)
- Erlaubnisschein (Angelteiche)
besitzen, aus der die Befugnis zur Ausübung des Fischfanges in einem bestimmten Fischereirevier oder Angelteich hervorgeht. Die Voraussetzung der fachlichen Eignung für die Erlangung einer Fischereikarte ist derzeit die TFV-Unterweisungsbestätigung.
Fischergastkarten
Der Gastkartenbeitrag ist ein
Pflichtbeitrag, der 1 x jährlich vom Inhaber einer
Gastkarte(Tageskarte) zu entrichten ist; Inhaber einer Namenskarte
(Jahreskarte) sind durch die Bezahlung des Verbandsbeitrages von der
Entrichtung des Gastkartenbeitrages befreit. Die Höhe des
Gastkartenbeitrages beläuft sich derzeit auf EUR 20,-- (somit die
Hälfte des Verbandsbeitragesvon Inhabern von Namenskarten).Gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen hat die Höhe des Verbandsbeitrages mindestens
der Verwaltungsabgabe für die Ausstellung einer Namenskarte zu
entsprechen. Für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, beläuft sich der Gastkartenbeitrag
derzeit auf EUR 10,--.
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