Fischerkarte und Fischergastkarte 

 
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Wer in Österreich den Fischfang ausüben will, muss entweder im Besitz einer gültigen Fischerkarte oder einer Fischergastkarte sein. Mit dieser amtlichen Fischerkarte besteht nun die Möglichkeit eine Lizenz (Tageskarten oder Jahreslizenz) für das jeweilige Gewässer zu lösen.

 


Grundsätzlich ist zu sagen, daß das Fischereirecht Landessache ist, und daher für jedes Bundesland Österreichs eine eigene amtliche Bewilligung sprich Fischerkarte zum Angeln notwendig ist.
 
 
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