Wer in Österreich den Fischfang ausüben
will, muss entweder im Besitz einer gültigen Fischerkarte oder einer
Fischergastkarte sein. Mit dieser amtlichen Fischerkarte besteht nun die
Möglichkeit eine Lizenz (Tageskarten oder Jahreslizenz) für das
jeweilige Gewässer zu lösen.
Grundsätzlich ist zu sagen, daß das Fischereirecht Landessache ist, und daher für jedes Bundesland
Österreichs eine eigene amtliche Bewilligung sprich Fischerkarte zum Angeln
notwendig ist.