Gesetzliche Bestimmung zur Fischerei in A und D

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Wer in Österreich oder in Deutschland den Fischfang ausüben will, muss entweder im Besitz einer gültigen Fischerkarte oder einer Fischergastkarte sein. Mit dieser amtlichen Fischerkarte besteht nun die Möglichkeit eine Lizenz (Tageskarten oder Jahreslizenz) für das jeweilige Gewässer zu lösen.
 

Österreich
  
BURGENLAND
 
KÄRNTEN
 
NIEDERÖSTERREICH
 
OBERÖSTERREICH
 
SALZBURG
 
STEIERMARK
 
TIROL
 
VORARLBERG
 
WIEN
 
Grundsätzlich ist zu sagen, daß das Fischereirecht Landessache ist, und daher für jedes Bundesland eine eigene amtliche Bewilligung sprich Fischerkarte bzw. Fischergastkarte für Touristen zum Angeln notwendig ist.

Deutschland:
 
BADEN-WÜRTTEMBERG
 
BAYERN
 
BERLIN
 
BRANDENBURG
 
BREMEN
 
HAMBURG
 
HESSEN
 
MECKLENBURG-VORPOMMERN
 
NIEDERSACHSEN
 
NORDRHEIN-WESTFAHLEN
 
RHEINLAND-PFALZ
 
SAARLAND
 
SACHSEN
 
SACHSEN-ANHALT
 
SCHLESWIG-HOLSTEIN
 
THÜRINGEN
 

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